Wie viele Elterngespräche im Schuljahr sind verbindlich?*

Es gibt keine landesweit vorgeschriebene Anzahl von Elterngesprächen im Schuljahr. Es gibt eine Vielzahl von Anlässen, in und bei denen Gespräche und Beratungen mit den Eltern, korrekterweise mit den Personensorgeberechtigten, gefordert werden, so zum Beispiel ist im Sekundarbereich im Falle der Gefährdung der Nichtversetzung mit den Eltern zu beraten, wie eine Förderung aussehen soll, damit das Klassenziel noch erreicht werden kann. Oder im Primarbereich sind Informationen und Gespräche zur Lernentwicklung ein- bis zweimal im Schuljahr festgelegt.
Allein schon aus der Tatsache, dass ein enges Zusammenspiel Schule – Elternhaus das eine oder andere Elterngespräch notwendig werden lassen, ergibt sich die Notwendigkeit von Elterngesprächen. Hier eine Anzahl festzulegen, wäre wenig sinnvoll. Gleichwohl gibt es einzelschulische Regelungen zur Anzahl von Elterngesprächen, insofern diese anlassfrei festgelegt wurden, sind sie als zusätzliche Belastung der Lehrkräfte abzulehnen.

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