Kann mich der Schulleiter anweisen, an einer anderen Schule zu arbeiten?

Die komplette Frage lautete: Kann mich der Schulleiter anweisen, an einem von ihm bestimmten Tag an einer von ihm bestimmten fremden Schule zu hospitieren, obwohl dadurch der Betrieb an meiner eigenen Schule beeinträchtigt wird und mein Unterricht ausfallen, vertreten oder verlagert werden muss?
Antwort:
Insofern die Maßnahme für die eigene Schule „Sinn macht“, also keine sinnfreie Maßnahme ist, kann er das. Für die Organisation der Schule ist der Schulleiter verantwortlich, wenn er einschätzt, dass die Hospitation trotz erheblicher Probleme an der eigenen Schule wichtiger ist, muss er an der eigenen Schule dafür sorgen, dass der Unterricht vertreten wird oder ausfällt. Dies ist seine Entscheidung, für die er als Schulleiter auch „gerade stehen muss“, falls es kritische Nachfragen (Eltern, Schulamt) geben sollte. Als Lehrkraft kann man ihn darauf hinweisen, dass durch seine Entscheidung an der Schule Probleme entstehen, bleibt er bei seiner Entscheidung, muss man dieser nachkommen.

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