Dürfen Schüler wegen Fehlverhaltens von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden?

Das Verwaltungsgericht Aachen hat dies bei folgendem Fall bejaht: Der Schüler einer 6. Klasse hatte innerhalb eines Monats acht Eintragungen im Klassenbuch über Fehlverhalten. Während eines Auswertungsgesprächs stört der Schüler derart, dass ihn ein Lehrer in den benachbarten Raum führte und ihm erklärte, er möge dort warten, er werde nach dem Gespräch mit den anderen mit ihm reden. Der Schüler verließ ohne Rücksprache das Schulgebäude. Daraufhin angesprochen erklärte der Schüler, er habe keinen Redebedarf gesehen. Die Schule hat ihn daraufhin per KOnferenzbeschluss wegen Missachtung von Lehreranweisungen von der vorgesehenen Klassenfahrt ausgeschlossen. Die Eltern haben versucht, per Eilantrag beim Veraltungsgericht diesen Bescheid aufheben zu lassen. Das Gericht entschied, dass der Ausschluss von der Klassenfahrt zulässig sei. Dabei war entscheidend, dass die Lehrkräfte gerade bei einer Klassenfahrt darauf angewiesen sind, dass die Schüler die Anweisungen der Lehrkräfte befolgen, um die erforderliche Aufsicht wahrnehmen zu können. Hinzu kommt, dass offensichtlich auch die Eltern auf das Verhalten ihres Kindes im Sinne der Schule einwirkten und eine erfolgreiche Zusammenhaus Eltern – Schule nicht gegeben sei. (Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 01.07.2019 – 9 L 752/19 -)

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