Muss ich als Lehrkraft meine Schulbücher selbst bezahlen?

Eindeutig nein. Angestellte wie auch verbeamtete Lehrkräfte haben den Anspruch, dass ihnen benötigte Lehrbücher unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Das beinhaltet natürlich, dass diese nach Verwendung zurückgegeben werden. Klage angestellter wie auch verbeamteter Lehrkräfte waren erfolgreich (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.03.2013 – 6 A 1760/11 – / Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.03.2013 – 9 AZR 455/11 -) In beiden Fällen weigerte sich der Arbeitgeber / Dienstherr die Bücher zur Verfügung zustellen und verwies auf den Schulträger und auf die jährlichen Steuererklärung. Daraufhin kauften die Betroffenen die Bücher selber und verlangten den Kaufpreis zurück, erfolgreich. Wichtig: Man muss dem Arbeitgeber / Dienstherr zunächst die Möglichkeit geben, das für den Unterricht benötigte Buch zur Verfügung zu stellen. Nur wenn dieser dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann der Weg über die eigene Beschaffung eingeschlagen werden. Interessant sind diese Urteile insofern, dass sie auf andere Arbeitsmaterialien wie Taschenrechner, mobile Endgeräte usw. übertragen werden können.

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