Eine solche Situation ist nicht vorgesehen. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) befinden sich in der Ausbildung. Arbeitszeitverordnung und Flexi-Erlass gelten für sie nicht. Der Einsatz der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung. Dort wird klargestellt, dass die LiV zwölf Stunden Ausbildungsunterricht machen müssen. Erst nach dem Ablegen der Laufbahnprüfung können bis zu 16 Stunden eigenverantwortlich unterrichtet werden. Die Stunden, die den Ausbildungsunterricht übersteigen, werden, wie auch eventuelle Mehrarbeit, nicht bezahlt. Das bestätigt das Bildungsministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage (DS 7/3806 – siehe unten).
Da aber das Leben an unseren Schulen manchmal anders verläuft, als Verordnungen und Erlasse voraussehen können, empfehlen wir den Schulen, LiV nur in unabdingbaren Notfällen für Vertretungsunterricht einzusetzen. Dann müssen die LiV die Möglichkeit haben, die dabei entstehenden Stunden, die den Ausbildungsunterricht übersteigen, auf jeden Fall noch während des Vorbereitungsdienstes abzubummeln. Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung kann mit den jungen Kolleginnen und Kollegen vertraglich vereinbart werden, dass sie bis zu 25 oder 27 Stunden unterrichten. Durch die vertragliche Vereinbarung ist die Bezahlung dieser zusätzlichen Unterrichtsstunden sichergestellt. Zuständig ist hier das Landesschulamt.
Insgesamt ist zu beachten, dass unsere jungen Kolleginnen und Kollegen nicht nur durch die vielen Stunden des eigenverantwortlichen Unterrichtes schon stark belastet sind. Sie befinden sich in der Ausbildung und hierfür die besten Bedingungen an unseren Schulen.