Die Rolle des Personalrats in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen ist zentral für die Interessenvertretung der Beschäftigten. Doch immer wieder taucht die Frage auf: Wer übt eigentlich die Dienst- und Fachaufsicht über den Personalrat aus? Gerade für Lehrkräfte, die sich mit Fragen der Mitbestimmung und Gremienarbeit auseinandersetzen, ist diese Frage von besonderer Bedeutung.
Rechtsstellung des Personalrats
Der Personalrat ist ein eigenständiges Gremium, das die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststellenleitung vertritt. Seine Arbeit basiert auf dem Personalvertretungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, welches die Aufgaben, Rechte und Pflichten und die Wahl des Personalrats regelt.
Unabhängigkeit des Personalrats
Der Personalrat arbeitet unabhängig und ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht an Weisungen der Dienststellenleitung gebunden. Er unterliegt auch nicht der Rechtsaufsicht durch die Dienststellenleitung oder eine andere Instanz innerhalb der Verwaltung. Das bedeutet, dass weder die Schulleitung noch eine übergeordnete Behörde dem Personalrat inhaltliche Vorgaben machen oder Entscheidungen anweisen kann.
Dienst- und Fachaufsicht: Keine klassische Aufsicht
Im klassischen Sinne gibt es über den Personalrat keine Dienst- oder Fachaufsicht, wie sie beispielsweise für Lehrkräfte durch die Schulleitung oder Schulaufsicht besteht. Der Personalrat ist vielmehr ein eigenständiges Organ der Beschäftigtenvertretung und agiert auf Basis gesetzlicher Vorgaben, nicht auf Grundlage von Anweisungen einer vorgesetzten Instanz.
Kontrolle und Sanktionen
Die Kontrolle über die Arbeit des Personalrats liegt bei den wahlberechtigten Beschäftigten der Dienststelle. Diese wählen den Personalrat und können bei groben Pflichtverletzungen Maßnahmen ergreifen. So kann beispielsweise ein Viertel der wahlberechtigten Beschäftigten oder eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft beim Verwaltungsgericht den Ausschluss eines Personalratsmitglieds oder die Auflösung des gesamten Personalrats beantragen. Auch die Dienststellenleitung kann in solchen Fällen einen Antrag stellen. Die Entscheidung trifft jedoch das Verwaltungsgericht, nicht die Dienststellenleitung selbst.
Fazit
Der Personalrat ist ein selbstständiges und unabhängiges Gremium. Über ihn gibt es keine Dienst- oder Fachaufsicht im klassischen Sinne durch die Schulleitung, Schulaufsicht oder andere Behörden. Die Kontrolle erfolgt durch die Beschäftigten selbst und im Streitfall durch das Verwaltungsgericht. Damit ist die Unabhängigkeit des Personalrats ein zentrales Element der Personalvertretung im öffentlichen Dienst.
Für die Praxis
Lehrkräfte und Schulleitungen sollten wissen: Der Personalrat ist kein verlängerter Arm der Dienststellenleitung, sondern agiert eigenständig. Bei Fragen oder Konflikten empfiehlt sich der direkte Dialog – und bei schwerwiegenden Problemen stehen die im Gesetz vorgesehenen Wege offen.