Torsten Richter

Darf eine Lehrkraft das Rauschgift einer Schülerin beschlagnahmen?

Die Frage ist so einfach nicht zu beantworten. Im Grundsatz: Nein. Lehrkräfte sind nicht befugt, bei Schülerinnen oder Schülern etwas zu beschlagnahmen. Der Einwand, beim Handy ginge das doch auch, trifft nicht zu, weil es sich hierbei nur um ein  temporäres Wegnehmen handelt. Eine Beschlagnahme ist ein hoheitlicher Akt der

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Urlaub bei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses

Normalerweise ergeben sich bei der Urlaubsplanung keine Probleme: Als angestellte Lehrkraft erhält man 30 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Schwieriger gestaltet sich die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses. Neben den Regelungen des TV-L gelten auch die des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), die nicht unterschritten werden dürfen. Nach TV-L erhält

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