Änderungen zur Arbeitszeit und zur Bezahlung von Mehrzeiten bei Lehrkräften

Die gute Nachricht vorneweg: Die Pflichtstundenzahlen bleiben unangetastet – vorerst. Eine direkte Arbeitszeiterhöhung ist damit „vom Tisch“. Die schlechte Nachricht gleich hinterher: Die Altersermäßigung nach § 5 Arbeitszeitverordnung von zwei Unterrichtsstunden nach Vollendung des 60. Lebensjahres wird ab 1. Februar 2020 auf das 62. Lebensjahr verschoben. Lehrkräfte, die eine Absenkung […]

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