Fragen und Antworten zur Jahressonderzahlung im Tarifbereich des TV-L
Wer ist anspruchsberechtigt? Anspruch auf die Jahresssonderzahlung haben alle Beschäftigten, die am 1. Dezember des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen. Die früher bestehende Bindungsfrist – kein schädliches Ausscheiden bis 31. März des Folgejahres – gilt nicht mehr. Es kommt nur noch auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses am 01. Dezember […]
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