Fragen und Antworten zur geänderten Arbeitszeitverordnung und zu Vorgriffstunden (1)

Kann die Arbeitszeit für Lehrkräfte tatsächlich „einfach so“ geändert werden? Für beamtete Lehrkräfte kann die Landesregierung die Anzahl der Unterrichtsstunden im Rahmen der durch das Beamtengesetz vorgegebenen regelmäßigen 40-Stunden-Woche einseitig festlegen. Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gelten die gleichen Bedingungen aufgrund der tarifvertraglichen Verweisung des TV-L auf die Regelungen der beamteten Lehrkräfte. […]

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