Januar 2025

Darf eine Lehrkraft das Rauschgift einer Schülerin beschlagnahmen?

Die Frage ist so einfach nicht zu beantworten. Im Grundsatz: Nein. Lehrkräfte sind nicht befugt, bei Schülerinnen oder Schülern etwas zu beschlagnahmen. Der Einwand, beim Handy ginge das doch auch, trifft nicht zu, weil es sich hierbei nur um ein  temporäres Wegnehmen handelt. Eine Beschlagnahme ist ein hoheitlicher Akt der

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