Torsten Richter

Fragen und Antworten zur geänderten Arbeitszeitverordnung und zu Vorgriffstunden Teil 3

In den Ausgaben 5/2023 und 6/2023 der EuW gab Lehrerbezirkspersonalrat Torsten Richter bereits Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Regelungen der Mehr- und Minderzeiten zur Vorgriffstunde. In diesem dritten Teil beantwortet er hier nun weitere Fragen zur geänderten Arbeitszeitverordnung und zur Entstehung, Bezahlung und Fälligkeit der Vorgriffstunde und gibt […]

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Fragen und Antworten zur geänderten Arbeitszeitverordnung und zu Vorgriffstunden (2)

Im zweiten Teil gehe ich auf gestellte Fragen ein und versuche, den aktuellen Stand darzustellen. Kann die Vorgriffstunde eine bisher bereits erteilte Stunde im Stundenplan sein, so dass die Summe der Unterrichtstunden sich nicht ändert? Nein. Es ist klar geregelt, dass die Vorgriffstunde über die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung hinaus als eine

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Teilzeitbeschäftigung und Urlaubsanspruch bei Lehrkräften

Lehrkräfte haben Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub Jahr bei Fortzahlung der Bezüge, wenn die Arbeitszeit auf fünf Tage in der Woche verteilt ist. Nun entsteht offenbar das Problem, wie zu verfahren ist, wenn bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften entsprechend dem Erlass „Zusatzstunden und flexibler Unterrichtseinsatz…“ bei einer um mindestens fünf Stunden reduzierten

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Fragen und Antworten zur geänderten Arbeitszeitverordnung und zu Vorgriffstunden (1)

Kann die Arbeitszeit für Lehrkräfte tatsächlich „einfach so“ geändert werden? Für beamtete Lehrkräfte kann die Landesregierung die Anzahl der Unterrichtsstunden im Rahmen der durch das Beamtengesetz vorgegebenen regelmäßigen 40-Stunden-Woche einseitig festlegen. Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gelten die gleichen Bedingungen aufgrund der tarifvertraglichen Verweisung des TV-L auf die Regelungen der beamteten Lehrkräfte.

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Aufsicht an der Schulbushaltestelle – Fragen und Antworten

Das Thema wird sehr häufig an Schulen diskutiert, auch im Hinblick auf die Tatsache, dass wir unter einem so noch nie dagewesenen Lehrkräftemangel leiden, der natürlich bewirkt, dass die eine und andere Aufgabe der Schule hinterfragt werden sollte. Muss die Schule ihre Schülerinnen und Schüler an der Bushaltestelle beaufsichtigen? Grundsätzlich

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Im Fokus: Arbeitszeit der Lehrkräfte

Vielfach erreichten uns Anfragen zur Arbeitszeit der Lehrkräfte. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass es Änderungen gegeben haben muss und die Abrechnung der Mehr- und Minderzeiten „ab jetzt“ verändert sei. Wie ist die Sachlage? Es gibt keine aktuelle Änderung der Regelungen zur Arbeitszeit. Nach wie vor gilt: Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung kann

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Was man zu den Personalratswahlen an Schulen wissen sollte:

Bei der Wahl der Schulpersonalräte gibt es immer wieder Irritationen, ob bei der Wahl des Schulpersonalrates in Statusgruppen (Angestellte, Beamte) oder ob ein gemeinsamer Schulpersonalrat gewählt wird. Es wird von allen Beschäftigten ein gemeinsamer Schulpersonalrat gewählt und zwar unabhängig vom Beschäftigungsstatus. Das Gruppenprinzip findet aufgrund der Regelungen im Personalvertretungsgesetz keine

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Sachsen-Anhalt im Bildungsvergleich: Sieger in der Rubrik „Bundesweites Schlusslicht“

Hiobsbotschaften für Sachsen-Anhalt, wohin man schaut: Bundesweites Schlusslicht im aktuellen Bildungsmonitor (den man nicht für gut halten muss, aber der letzte Platz und größte Absturz sagt schon etwas aus), bundesweites Schlusslicht beim Breitbandausbau (merke: wer früher aufsteht, kann länger auf die Daten warten), bundesweites Schlusslicht beim Einsatz der eigenen Studienabgänger

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Änderungen zur Arbeitszeit und zur Bezahlung von Mehrzeiten bei Lehrkräften

Die gute Nachricht vorneweg: Die Pflichtstundenzahlen bleiben unangetastet – vorerst. Eine direkte Arbeitszeiterhöhung ist damit „vom Tisch“. Die schlechte Nachricht gleich hinterher: Die Altersermäßigung nach § 5 Arbeitszeitverordnung von zwei Unterrichtsstunden nach Vollendung des 60. Lebensjahres wird ab 1. Februar 2020 auf das 62. Lebensjahr verschoben. Lehrkräfte, die eine Absenkung

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