Beamtenbesoldung: Urteil zum kinderbezogenen Familienzuschlag
Ein interessantes Urteil erreichte uns aus Baden-Württemberg, welches aufgrund der gleichen gesetzlichen Regelung auch in Sachsen-Anhalt anwendbar ist. Der Fall: Ein Ehepaar, beide im öffentlichen Dienst beschäftigt und in Teilzeit, hat Anspruch auf den kinderbezogenen Familienzuschlag. Dieser wird nur einmal ausgezahlt und zwar der Person, die auch das Kindergeld bekommt. […]
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