Vorgriffsstundenregelung für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt mangels hinreichender gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage unwirksam
Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht 04.09.2025 § 4b der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr LSA), der eine Vorgriffsstundenregelung für die Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt enthält, ist von der Ermächtigungsgrundlage in § 63 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA) nicht gedeckt und daher unwirksam. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die […]