Warum erhalten beamtete Lehrkräfte nicht auch Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung? Verstößt das nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung?
Die rechtlich einfache Antwort lautet: Weil § 3 Abs. 5 des Landesoldungsgesetz LSA regelt: „Wird die Besoldung nach dem Tag der Fälligkeit gezahlt, so besteht kein Anspruch auf Verzugszinsen.“ Welchen Grund hat diese Regelung, die in allen Bundesländern ähnlich zu finden ist? Beamtete Lehrkräfte erhalten gesetzlich geregelt ihre Besoldung. Sie […]