Darf eine Schülerin einen AfD-Button in der Schule tragen?

Grundsätzlich ja: Schülerinnen und Schüler genießen auch in der Schule die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG). Diese umfasst nicht nur gesprochene und geschriebene Worte, sondern auch Symbole und Kleidungsstücke als Ausdruck politischer Überzeugungen.

Diese Freiheit steht aber unter den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG: Sie endet dort, wo die Rechte anderer verletzt werden, der staatliche Bildungs‑ und Erziehungsauftrag (Art. 7 GG, § 1 Schulgesetz) beeinträchtigt wird oder die freiheitlich‑demokratische Grundordnung angegriffen wird. Die allgemeinen Aufsichts‑ und Ordnungsbefugnisse der Schule erlauben Eingriffe etwa dann, wenn der „Schulfrieden“ oder der geordnete Unterricht nachhaltig gestört werden oder diskriminierende, extremistische Inhalte ins Spiel kommen.

Ein pauschales Verbot „politischer Symbole“ für Schüler*innen wäre in der Regel unverhältnismäßig, weil es jede politische Meinungsäußerung unterdrückt. Die Feststellung, dass eine Partei gesichert rechtsextremistisch ist, reicht nicht, um ihre Symbole zu verbieten. Bei einer bloßen Sympathiebekundung überwiegt das Recht auf Meinungsfreiheit der Schülerin.

Wird aber der Button Teil eines Auftretens, das andere herabwürdigt, einschüchtert oder rechtsextreme Inhalte transportiert, können Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Verbot des Tragens gerechtfertigt sein.

Lehrkräfte selbst sind an parteipolitische Zurückhaltung gebunden, aber nicht „politisch neutral“ im Sinn völliger Wertfreiheit. Aus dem staatlichen Erziehungsauftrag, den Menschenrechten und dem Demokratieprinzip folgt vielmehr die Pflicht, die freiheitlich‑demokratische Grundordnung zu schützen und im Unterricht kontroverse Positionen sachlich darzustellen (Beutelsbacher Konsens). Zulässig ist daher, problematische, antidemokratische  oder rechtsextremistische Positionen einer Partei also solche klar zu benennen und einzuordnen.

Die GEW bietet zum „Neutralitätsgebot“ und zu den Grenzen der Meinungsfreiheit und den Möglichkeiten der rechtssicheren Reaktionen Veranstaltungen auch für Schulen und Schulleitungen nicht nur im Rahmen der Online-Akademie (gew-sachsenanhalt.net/online-akademie) an.

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